Allgemeine Geschäftsbedingungen, Stand Januar 2024
1. Vertragspartner
Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für Vertragsverhältnisse
zwischen Knuth Bergforth (nachfolgend DJ-Knuthy genannt) und seinen Vertragspartnern (Kunden).
2. Vertrag
Verträge zwischen DJ-Knuthy und dem Kunden entstehen durch
- Ausfüllen des Musikfragebogens und Bestätigung mit Unterschrift des Kunden
Mündliche Absprachen müssen schriftlich festgehalten werden und sind dem Vertragspartner zur Kenntnis zu geben. Mündliche Absprachen sind nur dann gültig, wenn sie für beide Seiten keine Mehrkosten verursachen.
3. Rücktritt vom Vertrag / Buchung
Rücktritt seitens des Kunden ist möglich, jedoch werden die Ausfallkosten wie folgt berechnet:
- Rücktritt 50 Tage vor Beginn der Veranstaltung: 30 % der vereinbarten Gage
- Rücktritt 30 Tage vor Beginn der Veranstaltung: 50 % der vereinbarten Gage
- Rücktritt 20 Tage vor Beginn der Veranstaltung: 80 % der vereinbarten Gage
- Rücktritt 10 Tage vor Beginn der Veranstaltung: 100 % der vereinbarten Gage
4. Ausnahmen
Corona Klausel.
Wenn wegen Corona keine Feier stattfinden darf, auf Grund von neuen Corona Schutzverordnung des Landes NRW, fallen keine Stornokosten an. Lediglich Bearbeitungskosten (Aufwandsendschädigung i.H.v. 10% vom Auftragswert)
Sollte der Kunde vom Vertrag zurücktreten, jedoch einen neuen Termin vereinbaren, so entfallen die Ausfallkosten.
Ein Rücktritt von DJ-Knuthy ist möglich:
Sollte DJ Knuthy auf Grund eines Corona Infekts plötzlich erkranken und ausfallen,besteht kein Anspruch auf Ersatz.
DJ Knuthy wird sich aber um einen Ersatz-DJ bemühen.
- technisch bedingte Ausfälle
- andere wichtige Gründe
- Krankheit
- Unfall
- Tod
In den vorgenannten Fällen (außer im Todesfall) wird DJ-Knuthy versuchen, einen entsprechenden Ersatz-DJ zu den vereinbarten Konditionen zu sorgen.
Ein Rechtsanspruch besteht jedoch nicht.
Ein Rücktritt vom Vertrag / Buchung ist schnellstmöglich schriftlich oder fernmündlich dem DJ Knuthy zur Kenntnis zu geben.
5. Haftung
Für Personen- und/oder Sachschäden während einer Veranstaltung haftet ausschließlich der Veranstalter, sofern durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten von DJ Knuthy der Schaden verursacht worden ist, ist der Veranstalter von der Haftung befreit.
Für Schäden an Equipment und Musikdatenträgern von DJ Knuthy, die während der Veranstaltung durch Gäste / Publikum fahrlässig, grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden, haftet der Veranstalter.
Sofern DJ Knuthy durch nicht durch ihn zu verantwortende Umstände (höhere Gewalt, Naturkatastrophen, behördliche Anordnungen, Betriebsstörungen beim Veranstalter, Stromausfall- und / oder Stromschwankungen) die vereinbarten Leistungen nicht erbringen kann, hat der Kunde kein Recht auf Rücktritt vom Vertrag, keinen Anspruch auf Schadensersatz, kein Recht auf Zurückhaltung einer Zahlung.
Kommt es zu Auseinandersetzungen zwischen Gästen / Publikum im Veranstaltungsraum ist DJ Knuthy berechtigt das Programm zu unterbrechen, ggf. auch ganz abzubrechen – ohne Leistungsabzug.
6. Zahlungen
Zahlungen sind grundsätzlich vor Ort vor / während oder nach der Veranstaltung in bar zu entrichten. Der Veranstalter hat für die entsprechenden Barmittel zu sorgen.
Sollte dieses nicht der Fall sein, ist der DJ berechtigt, bei Feststellung einer Zahlungsunfähigkeit des Veranstalters / Auftraggeber das Programm sofort abzubrechen.
Nur bei schriftlicher Vereinbarung ist eine Zahlung per Überweisung auf das Konto von DJ Knuthy möglich. Die Kontodaten werden dem Veranstalter im Vertrag gesondert genannt.
Abkürzungen: DJB – DJ BASIC, DJAI
7. GEMA-Gebühren
Alle Gebühren für die GEMA werden vom Veranstalter getragen und direkt an die GEMA abgeführt. Der Veranstalter hat sich selber um die Höhe der Gebühr bei der GEMA zu informieren. Bei reinen Privatveranstaltungen entfällt die GEMA-Gebühr.
8. Allgemeines
DJ Knuthy ist in der Programmgestaltung frei. Er unterliegt keinerlei Weisungen vom Veranstalter oder eines Dritten. Jedoch wird DJ Knuthy bemüht sein, Musikwünsche zu erfüllen. Ein Anspruch auf Erfüllung eines jeden Musikwunsches besteht jedoch nicht.
In der Auftrittsdauer ist der Auf- und Abbau der Anlage nicht enthalten. Unter Auftrittsbeginn zählt auch die Musikuntermalung (z.B. beim Gang ans Buffet).
Auf Wunsch des Veranstalters ist eine Verlängerung der Dienstleistung noch während der Veranstaltung möglich. Jede weitere angefangene Stunde wird mit 75€ berechnet.
Ein Anspruch auf Fortsetzung des Programms besteht auch dann nicht, wenn nur sehr wenige Gäste das Programm zur Hintergrunduntermalung nutzen. DJ-Knuthy ist dann berechtigt, das Programm zu beenden.
Der Veranstalter stellt einen geeigneten Stromanschluss in unmittelbarer Nähe des DJ Platzes zur Verfügung. Die Bühne muss stabil und trocken sein. Die Tanzfläche ist vor der Bühne einzurichten.
Für den DJ (evtl. auch 2 DJ´s) sind Speisen und Getränke vom Veranstalter kostenlos zu stellen.
9. Sonstige Bestimmungen
DJ Knuthy überträgt dem Veranstalter das Recht, auf Veranstaltungsankündigungen mittels Plakaten, und Flyern den Künstlernamen „DJ Knuthy“ zu verwenden und zu veröffentlichen.
DJ Knuthy ist berechtigt Eigenwerbung während einer Veranstaltung zum Beispiel durch Abgabe von Visitenkarten zur Kundenneugewinnung zu machen.
Unter Umständen werden Fotos von den jeweiligen Veranstaltungen auf der Webseite oder den Socialmediakanälen, Instgram und Facebook, von DJ Knuthy veröffentlicht. Bilder die nicht veröffentlicht werden sollen, können mit einer Nachricht an DJ Knuthy wieder von der Webseite entfernt werden.
10. Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen tritt rückwirkend eine inhaltlich möglichst gleiche, gesetzliche Regelung, die dem Zweck der gewollten Regelung am nächsten kommt.
11. Erfüllung und Gerichtsstand
Auf alle Rechtsbeziehungen zwischen DJ Knuthy und dem Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Als Erfüllungsort und Gerichtsstandort, soweit rechtlich zulässig, wird Dorsten vereinbart.